Barrierefreiheitserklärung
PaceLeague Solutions GmbH ist bemüht, die Website paceleague-web.pages.dev im Einklang mit WCAG 2.2 AA barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt für den gesamten Webauftritt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. Einzelne Bereiche befinden sich noch in Bearbeitung.
| Kriterium | Beschreibung | Status |
|---|---|---|
| Alt Text (1.1.1) | Alternative Texte für Bilder | Umgesetzt |
| Semantisches HTML (1.3.1) | Strukturierung durch semantische Tags | Umgesetzt |
| Kontrast (1.4.3) | Minimum 4,5:1 Kontrastverhältnis | Umgesetzt |
| Reflow 320px (1.4.10) | Responsive Design ohne horizontales Scrollen | Umgesetzt |
| Tastaturnavigation (2.1.1) | Bedienbarkeit vollständig per Tastatur | Umgesetzt |
| aria-live für Live-Updates (2.4.3) | Die automatisch aktualisierten Schrittzähler auf der Startseite werden Screenreadern über aria-live mitgeteilt. | Umgesetzt |
| Skip-Link (2.4.1) | Möglichkeit, Bereiche zu überspringen. | Umgesetzt |
| Seitentitel (2.4.2) | Aussagekräftige und eindeutige Titel | Umgesetzt |
| Fokus sichtbar (2.4.7) | Visuelle Hervorhebung des aktiven Fokus | Umgesetzt |
| Sprache lang=de (3.1.1) | Hauptsprache im HTML-Tag deklariert | Umgesetzt |
| Formular-Labels (3.3.2) | Korrekte Beschriftung aller Eingabefelder | Umgesetzt |
| ARIA (4.1.2) | Zusätzliche Kontext-Informationen | Umgesetzt |
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Mai 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Geprüft wurde mit WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und manuellen Tastatur-Tests.
Feedback und Kontakt
Barrieren können per E-Mail an contact@paceleague.at gemeldet werden. Wir antworten innerhalb von 5 Werktagen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wenden: bmdw.gv.at
PaceLeague Solutions GmbH beschäftigt weniger als 10 Personen und gilt als Kleinstunternehmen gemäß § 6 BaFG. Eine unverhältnismäßige Belastung wird für einzelne noch offene Punkte geltend gemacht.